ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern an Seminaren, Kursen und Konferenzen (nachfolgend „Veranstaltung“) und der ICA Institutional Capital Associates GmbH (nachfolgend „ICA“). Sie gelten für Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten (nachfolgend Tickets) via Internet zwischen der ICA und dem Erwerber von Tickets (nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ICA sind nur wirksam, wenn sie von der ICA schriftlich bestätigt worden sind. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer, die sich im Rahmen Ihrer gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu den Veranstaltungen anmelden.
2. VERANSTALTUNGSORT
Der Veranstaltungsort ist jeweils im aktuellen Veranstaltungsprogramm ausgewiesen.
3. ANMELDUNG, ANMELDEBESTÄTIGUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Die Anmeldung wird durch die ICA bestätigt. Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht; ICA behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die ICA die Verbuchung bzw. Abbuchung des Betrages veranlasst.
4. VERTRAGSERFÜLLUNG DURCH DEN KUNDEN
Die Preise für Tickets sind auf der jeweiligen Webseite ersichtlich. Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird elektronisch zugestellt. Der Rechnungsbetrag muss vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein. Der Kunde leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Überweisung. Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto der ICA ein.
5. LEISTUNG, STORNIERUNG, ERSTATTUNG TEILNAHMEENTGELT
Die Preise für Tickets verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung, Tagungsunterlagen, Mittagessen und Erfrischungen/Pausengetränke. Die ICA behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Das Teilnahmeentgelt wird erstattet, wenn die Absage aufgrund von einer zu geringen Teilnahmezahl erfolgt. Weitere Ansprüche gegenüber der ICA bestehen nicht. Eine Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Gerne akzeptiert die ICA ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Anreisen und Übernachtungen sind selbst zu organisieren/zu buchen und zu bezahlen.
6. URHEBERRECHTE
Sämtliche Tagungsunterlagen unserer Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt.
7. FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
ICA weist darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen (im Folgenden „Aufnahmen“) gefertigt werden. Diese verwertet ICA für Zwecke der Dokumentation dieser Veranstaltung sowie der Bewerbung von weiteren Veranstaltungen. Dazu werden die Aufnahmen im Nachgang auf der ICA-Website www.ic-icf.com und in den gedruckten Programmen von weiteren Veranstaltungen veröffentlicht. Zu den vorstehenden Zwecken veröffentlicht ICA die Aufnahmen auch in sozialen Netzwerken. Sofern ICA diese oder eine weitere Veranstaltung mit einem Veranstaltungspartner gemeinsam durchführt, gibt ICA die Aufnahmen unter Umständen an diesen Veranstaltungspartner weiter. Darüber hinaus gibt ICA die Aufnahmen jedoch nicht an Dritte weiter. Da Teilnehmer eine öffentliche Veranstaltung besuchen, geht ICA davon aus, dass keine generellen Gründe gegen die Fertigung von Aufnahmen sowie die Verarbeitung dieser Aufnahmen zu den oben beschriebenen Zwecken sprechen.
8. HAFTUNG
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. ICA übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet die ICA gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung Ihres Eigentums.
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die ICA ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München.
10. ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
ICA Institutional Capital Associates GmbH
Mauerkircherstrasse 81b
D- 81925 München
Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs zahlt die ICA den bereits durch den Verbraucher entrichteten Ticketpreis unverzüglich, aber spätestens nach 14 Tagen, zurück.
12. SCHLUSSKLAUSEL
Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.